Beziehungen am Arbeitsplatz Die Liebe triumphiert über alles
Der Arbeitsplatz ist ein idealer Nährboden für Beziehungen. Studien haben gezeigt, dass verliebte Kollegen nicht die "Nine-to-five"-Mentalität haben, aber die (sehr) kollegiale Beziehung kann auch zu Unruhe im Arbeitsumfeld führen. Das geht manchmal sogar so weit, dass ein Arbeitgeber arbeitsrechtliche Konsequenzen an die Beziehung zwischen zwei Arbeitnehmern knüpfen will. Doch inwieweit ist dies möglich? In den Betrieben passiert alles Mögliche, von Managern, die Escorts und Nutten zur Arbeit kommen lassen, bis hin zu Kollegen, die erotische Massagen und Sex haben.
Sowohl in der Verfassung als auch in der Europäischen Menschenrechtskonvention ist das Grundrecht auf Privatsphäre verankert. Da sich dieses Recht auch auf den Arbeitsplatz erstreckt, hat auch der Arbeitnehmer ein Recht auf Schutz seiner Privatsphäre. Daher können Beziehungen am Arbeitsplatz nicht per Gesetz verboten werden.
Wenn jedoch die legitimen Interessen des Arbeitgebers durch die Beziehung tatsächlich beeinträchtigt werden, kann der Eingriff in das Recht auf Privatsphäre gerechtfertigt sein. Dies war beispielsweise in einem Fall der Fall, in dem die Liebenden sich aufgrund ihrer Position gegenseitig überwachen mussten. Das Bezirksgericht löste den Arbeitsvertrag zum Teil auf, weil der Arbeitnehmer eine alternative Stelle abgelehnt hatte.
Darüber hinaus hat auch die Größe der Organisation Auswirkungen: Je kleiner die Organisation, desto schneller kann gehandelt werden. So wurde beispielsweise der Arbeitsvertrag eines Arbeitnehmers, der eine Affäre mit der Frau seines Kollegen begonnen hatte, in einer Organisation mit drei Mitarbeitern gekündigt. Schließlich sind die Bezirksgerichte oft weniger gut auf Beziehungen zu sprechen, in denen ein hierarchisches Verhältnis besteht, z. B. zwischen dem Geschäftsführer und seiner Sekretärin.
Normalerweise erhält der Arbeitnehmer, wenn ein Arbeitsvertrag gekündigt wird, eine Übergangsabfindung. Anders verhält es sich, wenn der Arbeitnehmer so schuldig ist, dass er ernsthaft für die Situation verantwortlich gemacht werden kann. Denken Sie z. B. an einen Arbeitnehmer, der eine Liebesbeziehung zu einer Mitarbeiterin in derselben Position, die in direkter Konkurrenz zu ihm steht, verheimlicht, mit der realen Möglichkeit, sensible Unternehmensinformationen weiterzugeben.
Um Streitigkeiten zu vermeiden, kann der Arbeitgeber einen Verhaltenskodex verfassen, in dem festgelegt wird, wie viel Offenheit und Kooperation von den Mitarbeitern in bestimmten Situationen erwartet wird. Selbstverständlich kann Koch Advocaten Ihnen hierbei behilflich sein.
Liebe besiegt nicht alles, manchmal ist es der Arbeitgeber.