Festnetztelefonie: Weiterregulierung trotz EU-Vorgabe

Publiziert am 2014/11/26 unter: Telefon24 Blog / News

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Die EU-Kommission ist für ihre zahlreichen Vorstöße und Initiativen zur Harmonisierung und Regulierung des EU-Binnenmarkts bekannt. Besonders im Telekommunikationssektor haben diese Bestreben zu einem Konflikt mit der deutschen Bundesnetzagentur geführt.

Geltendes Recht

Vorteil eines Festnetztelefons

Die Kommission möchte wichtige Festnetzbereiche aus der Regulierung entlassen, jedoch ist die Bundesnetzagentur dagegen und beruft sich dabei auf geltendes Recht. Die Agentur sieht weiterhin Bedarf zur Regulierung in mehreren Festnetzbereichen, während die EU-Kommission den Beschluss veröffentlichte, der die Regulierungen einschränken soll.

Das soll die aktuell noch gängige Vorabregulierung bei Festnetzanschlüssen und beim Verbindungsaufbau im öffentlichen Festnetz kippen. Die Bundesnetzagentur erklärte, dies würde bedeuten, dass zukünftig keine Regulierungsbedürftigkeit dieser Märkte mehr vermutet werden kann.

Sollte jedoch eine akute Regulierungsbedürftigkeit dieser Märkte gemäß den Vorschriften des Telekommunikationsgesetztes notwendig werden, so könnten laut Aussage der BNA auch diese Märkte weiterhin reguliert werden.

3 Jahre Zeit zur Prüfung und Umsetzung

Dies wird in dem gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum noch zu prüfen sein, verlautbarte die Bundesnetzagentur. Laut Erlass der EU-Kommission haben die nationalen Regulierungsbehörden für die Umsetzung dieses Beschlusses bis zu drei Jahre Zeit.

Die EU-Kommission argumentiert, dass die Zahl der Telefonanrufe aus dem Festnetz stetig zurückgeht und mehr VOIP und Mobiltelefone genutzt würden. Zusätzlich würden weitere Mitbewerber und alternative Technologien wie Datenübertragung per Glasfaserkabel und TV-Kabelnetz zu einem stärkeren Wettbewerb führen.

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